Gewünscht!
Deine Teilnahme am Members´ Favourite 2024 – dem ECG-Mitgliederwettbewerb!

Hast du gerade ein Lied, das du sehr magst, dann ist hier die Gelegenheit, diesem Lied eine Chance beim kommenden Members´ Favourite-Wettbewerb 2024 zu geben?
Nenne mir hierzu bitte den Liedtitel, den Interpreten und die Sprache (oder instrumental) bis spätestens zum
29. Februar 2024
und schicke mir bitte das Lied im mp3-Format als E-Mailanhang an membersfavourite@ecgermany.de an Richard Kessler (Organisator des MF für den ECG),. Anschließend erhältst Du, sofern das Lied den Regeln (siehe Seite 2 unten) entspricht, eine Bestätigung per E-Mail.
Die Teilnahmegebühr beträgt 3 EUR (pro Teilnehmer), die du bitte nach Anmeldebestätigung auf Richards Konto überweist. Die konkrete Kontonummer teilt dir Richard nach erfolgrei-cher Anmeldung mit.
Teilnahmebedingungen und -regeln des MF 2024
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des ECG mit jeweils einem Lied. Nicht-Mitglieder wenden sich bitte vorab zwecks Aufnahme an die Mitgliederverwaltung. Jeder schickt einen Song seiner Wahl ins Rennen; jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung automatisch den legalen Erwerb des eingereichten Datenträgers (mp3), siehe hierzu weiter unten die ergänzenden Teilnahmebedingungen.
Durchführung des Wettbewerbs:
Der Wettbewerb wird seit 2022 komplett online durchgeführt. D. h. die Lieder der Vorrunde, die Countdown-Tracks, die späteren Final-Lieder und die Videodateien mit der Punktevergabe des Finales werden den Teilnehmern online über die Internetplattform Dropbox zur Verfügung gestellt. Hierzu erhält jeder aktive Teilnehmer per E-Mail zu gegebener Zeit von Richard Kessler einen Link zugeschickt, über den die MF-Musik- und Video-Dateien abgerufen und zum Offline-Gebrauch (für die Zwecke des Wettbewerbs) ohne weitere Kosten heruntergeladen werden können.
Wertungsprinzip und Anonymität der Teilnehmer:
Jeder ist während des gesamten Wettbewerbs als Juror aktiv im Geschehen dabei (selbst nach einem Ausscheiden in der Vorrunde!).
Das eigene Lied erhält keine Punkte vom Einreicher selbst (so wie Deutschland beim ESC keine Punkte an Deutschland vergibt).
Die Anonymität aller aktiven Teilnehmer bleibt bis zum Finale gewahrt, erst mit der Veröffentlichung der Finalwertungen werden die Finalteilnehmer bekanntgegeben.
Die drei gesetzten (erstplatzierten)Teilnehmer aus dem Vorjahr starten zur Wahrung ihrer Anonymität pro forma auch in der Vorrunde mit, haben aber den Finalstartplatz ungeachtet ihres Abschneidens in der Vorrunde schon sicher (als Belohnung für den Erfolg des Vorjahres).
Wertungssystem in der Vorrunde:
Alle Lieder werden in der Vorrunde in einer Gewichtung von 1-10 Punkten pro Lied benotet, wobei die untere (1-3), mittlere (4-6) und obere Kategorie (7-10 Punkte) jeweils mindestens 15 Mal vergeben wird.
Final-Wertungssystem etc.:
26 Lieder werden im Finale vertreten sein. Im Finale wird nach ESC-Manier von 1-12 Punkten gewertet.
Beschränkungen in der Titelauswahl (Verbotsliste):
Bei der Titelauswahl sind der F A N T A S I E keine Grenzen gesetzt, der Members´ Favourite bietet jedem Song ein Forum. Nun ja, fast jedem…
selbstverständlich kein Lied aus einem ESC-Finale oder ESC-Semifinale
- keine Lieder aus früheren Clubwettbewerben (MSC bis 2000, MF ab 2001)
- keine Songs aus den Wettbewerben SCC und OGAESC
- kein Lied aus ESC-Vorentscheidungen für den ESC 2024
Die Verbotsliste gibt es hier.
Wichtige Datenschutz-Information:
Mit der Anmeldung erklärst du dich damit einverstanden, dass dein Name, deine Stadt und dein Lied in der MF-Ergebnisliste auf www.ecgermany.de (externe Website) und in der Vereinszeitschrift TOM veröffentlicht wird.
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Ergänzung der Members´ Favourite – Teilnahmebedingungen (Ergänzung zum MF-Teilnahmeaufruf) – Sonstige Vereinbarungen:
1. Urheberrechte Dritter
Der Veranstalter (hier ECG e. V.) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung Urheberrechte Dritter nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen darf. Gleiches gilt auch für die zur Teilnahme am Wettbewerb verwendeten Aufnahmen und Werke jedweder Art.
2. Haftungsfreistellung
Der Einsender (hier Teilnehmer) stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter im Rahmen und Bezug auf den Musikwettbewerb durch den Einsender eingesandter Dokumente, Musikstücke und Fotos etc. ausdrücklich frei. Die Haftungsfreistellung erstreckt sich insbesondere auch auf einen sich gegebenenfalls ergebenden Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter. Der Einsender hat hierfür die volle Haftung zu übernehmen.
3. Veräußerungs- und Vervielfältigungsverbot
Der Veranstalter ist Hersteller evtl. Wettbewerbsmedien wie CD, DVD, etc. Die auf diesen Speichermedien oder der Online-Plattform verwandten und genannten Marken, Musikwerke und Ablichtungen jedweder Art gehören ausdrücklich deren Eigentümern. Der Veranstalter gewährt kein erweitertes Nutzungsrecht, verbietet den kommerziellen Gebrauch und die Aufführung jedweder Art auch in Teilen via Veröffentlichung durch Kopie oder anderweitiger Weitergabe (Überlassung), Ausstrahlung über Internetradio etc.
Die an die Teilnehmer ggfls.versandten Speichermedien dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden. Das Anfertigen von privaten Sicherungskopien ist im Rahmen des geltenden Rechts zulässig, solange der Hersteller dieser Sicherungskopien hierfür die volle Verantwortung übernimmt. Der Hersteller dieser Sicherungskopien hat den Veranstalter unverzüglich über die Menge, Art und Weise der Vervielfältigung schriftlich via e-Mail zu unterrichten. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich einen Unterlassungsanspruch vor und darf die Vernichtung dieser Sicherungskopien verlangen.
4. Änderungen der Wettbewerbsbedingungen
Die hier getroffenen Wettbewerbsbedingungen sind Voraussetzung zur Teilnahme am gemeinnützigen Musikwettbewerb des Veranstalters. Sollten sich Passagen im Ganzen oder in Teilen dieser Wettbewerbsbedingungen nachträglich ändern, so werden die geänderten Passagen schon jetzt im Sinne der Wettbewerbsbedingungen, Vertragsbestandteil dieser Wettbewerbsbedingungen. Die Änderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keines gesonderten Hinweises.
Der Wirksamkeit ist durch Veröffentlichung auf der Webseite des Veranstalters genüge getan. Der Teilnehmer hat sich regelmäßig und unaufgefordert, eigenverantwortlich über die aktuelle Version der geltenden Wettbewerbsbedingungen zu informieren. Hierzu stellt der Veranstalter dem Teilnehmer auf der eigenen Webseite eine ausdruckbare Wettbewerbs-Bedingungsversion online zur Verfügung.
Änderungen gelten auch dann nachträglich, wenn der Musikwettbewerb bereits begonnen hat. Tritt der Teilnehmer aufgrund der Änderung der Wettbewerbsbedingungen zurück, darf er dann die Rückzahlung des Wettbewerbsbeitrages verlangen, wenn die Änderungen zum Nachteil des Teilnehmers sind und nicht gesetzlichen Erfordernissen nachkommen. Es gilt das entsprechende anzuwendende Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen aufgrund dessen können nicht zu Lasten des Veranstalters gehen.
5. Ausschließlichkeit der Gemeinnützigkeit des Wettbewerbes
Der Musikwettbewerb ist gemeinnützig, entsprechend und bestimmungsgemäß durch den satzungsgemäßen Beschluss zur Durchführung des Veranstalters, des Vereines. Der Wettbewerbsbeitrag (die Gebühr) gewährt nicht den Anspruch auf Erhalt von Speichermedien mit Musikwerken Dritter. Die Wettbewerbsgebühr bedient den organisatorischen, dinglichen und administrativen Kostenaufwand.
Erzielte Überschüsse werden satzungsgemäß verwandt und müssen gegenüber den Teilnehmern nicht erklärt werden. Der Rechtsweg zur Teilnahme ist ausgeschlossen.
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